Damit Pfefferspray und CS-Gas legal sind gibt es 2 Voraussetzungen: Das Prüfzeichen der PTB und die Kennzeichnung des Einsatzzweckes. Außerdem gibt es Situationen in denen Pfefferspray immer illegal ist. Hier erklären wir wann Pfefferspray legal ist.
Ob Pfefferspray legal ist hängt von 2 Faktoren ab: Besitzt das Pfefferspray ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und Einsatzzweck ist „Gegen Menschen“ oder ob eine Kennzeichnung als Tierabwehrspray vorhanden ist.
Wann ist Pfefferspray legal:
- Mit der Kennzeichnung gegen Menschen ist der Erwerb von Pfefferspray ab 14 Jahren erlaubt.
- Mit der Kennzeichnung gegen Menschen muß das Prüfzeichen der PTB vorhanden sein. Sonst ist der Erwerb, Verkauf und das Mitführen illegal.
- Mit der Kennzeichnung Tierabwehrspray ist das Pfefferspray auch ohne PTB-Prüfzeichen legal.
- Gegen Tiere ist Pfefferspray immer legal. Außerdem als Notwehr oder Nothilfe unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit.
- Bei Demonstrationen ist Pfefferspray illegal. Ebenso kann ein Veranstalter das Mitführen verbieten.
Prüfzeichen für CS-Gas
Damit man ein CS-Gas kaufen und legal besitzen darf muß der Reizstoff gesundheitlich unbedenkliche Stoffe enthalten. Weiterhin ist nur eine eingeschränkte Sprühdauer und Reichweite zulässig. Diese Vorgaben prüft die PTB. Das ein CS-Gas geprüft wurde erkennt man am PTB Prüfzeichen. Ohne diese Prüfzeichen ist der Handel, Besitzt und Mitführen verboten nach § 2 Abs. 3 des deutschen Waffengesetztes.
Kennzeichnung Tierabwehrspray
Grundsätzlich fallen Pfeffersprays und andere Reizstoffsprühgeräte wie CS-Gas unter das deutsche Waffengesetz. Damit ist der Erwerb und Besitz ab 14 Jahren in Deutschland legal. Dies regelt §3 Absatz 2. Diese Vorgaben werden in jedem Land anders geregelt. Eine Übersicht unserer europäischen Nachbarn und weitere Informationen dazu im Beitrag ab welchem Alter Pfefferspray erlaubt ist.
Gibt es eine Kennzeichnung „Tierabwehrspray“ oder „zur Tierabwehr“ ist dieses Pfefferspray legal. Mit dieser Kennzeichnung fällt das Pfefferspray nicht unter das Waffengesetzt. Damit darf das Pfefferspray ohne Altersbeschränkung gekauft und mitgeführt werden. Ein PTB-Prüfzeichen muß nicht vorhanden sein.
In diesen Situationen ist Pfefferspray legal
Zuerst in Gefahrensituationen die der Kennzeichnung entsprechen. Das wäre z.B. als Pfefferspray gegen Hunde. Gerade Jogger fallen durch ihre schnellere Bewegung bei den Hunden auf. Und häufig sind diese Hunde nicht angeleint. Wie oft bin ich schon an einem Garten vorbeigelaufen in der ein Hund frei herum läuft. 70% nehmen mich gar nicht war, die restlichen 30% schauen mir nach, bellen oder laufen mir den Zaun entlang hinterher. Da kann man nur hoffen das der Zaun nicht mit einmal aufhört.
Weiterhin darf man Pfefferspray legal in einer Notwehrsituation einsetzen. Wird man bedroht darf man sich wehren, allerdings gilt auch hier die Verhältnismäßigkeit. Wenn mir Jemand sagt: Du fährst Auto wie ein Opa darf ich kein Pfefferspray als Antwort einsetzen. Wenn mir Jemand verbal droht und zum Schlag ausholt darf ich bereits in diesem Moment Pfefferspray legal einsetzen. Es muß nicht erst der Schlag erfolgen, der Wille dies zu tun reicht bereits aus.
Wenn eine Gruppe einen Einzelnen bedroht oder dieser sich in einer Notlage befindet darf man ebenfalls das Spray einsetzen. Dies ist dann die Nothilfe. Merke: Der Einsatz von Pfefferspray ist immer eine Körperverletzung. Als Notwehr oder Nothilfe darf man Pfefferspray legal einsetzen.
In diesen Situationen ist Pfefferspray illegal
Wer zu einer Demonstration geht sollte das Pfefferspray zu Hause lassen. Die Mitnahme von Pfefferspray zu einer Demonstration ist immer illegal. Auch wenn man sich damit zur Wehr setzen möchte.
Ein Veranstalter kann ebenfalls das Mitführen untersagen. Typische Veranstaltungen sind Fußballspiele im Stadion. Hier ist das Mitführen von Pfefferspray illegal.
Sonderfall Polizei
Die Polizisten dürfen in ihrer Ausübung jedes Pfefferspray legal einsetzen, sei es mit der Kennzeichnung „gegen Menschen“ oder „Tierabwehrspray“. Das Pfefferspray der Polizei wird in RSG Klassen eingestuft. Wer bei Gelegenheit ein Polizist von hinten betrachtet stellt fest: Am Gürtel gibt es neben Pistole, Handschellen und Taschenlampe auch ein griffbereites Pfefferspray.